Service gemäß  EnEV Energieeinsparverordnung

Unser Partner B&S GreenPower GmbH

Erstellt die EnEV-Nachweise für Wohn- und Gewerbebauten.

Wer als Bauherr oder Eigentümer ein neues Gebäude baut, das unter den Geltungsbereich der EnEV 2009 fällt, muss den Behörden oder bei einem späteren Verkauf einen speziell auf das Bauprojekt zugeschnittenen Energieausweis vorlegen.
Die Energieberechnung übernehmen wir anhand der Baugenehmigungsplanung, die wir je nach Bauausführung korrigieren.

Als Teil des deutschen Baurechts regelt die Energieeinsparverordnung (EnEV) bautechnische Standardanforderungen zum effizienten Energieverbrauch  von Gebäuden.

Die EnEV umfasst:

Den Jahres-Primärenergieverbrauch eines Gebäudes und dessen Transmissionswärmeverluste wie der Endenergiebedarf für Heizung und Warmwasser sowie auch die Verluste, die von der Gewinnung des Energieträgers an seiner Quelle, über dessen Aufbereitung und Transport bis zum Gebäude anfallen.

Im Einzelnen umfassen die Energiesparmaßnahmen:
Mauerwerk, Dämmung, Fenster und Türen sowie Heizung und Klimatisierung.

Unsere Massivhäuser entsprechen dieser gesetzlichen Verordnung und sind im Sinne der KfW förderfähig!

https://www.energieausweis-guenstig.de